Grundlagen

Was ist Rehasport?

Rehabilitationssport ist ärztlich verordnete sportliche Betätigung in Gruppen zum Erreichen (zum Erhalt) eines Rehabilitationsziels. Menschen mit krankheitsbedingten Einschränkungen bzw. bei drohenden Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport im Umfang von 50 bzw. 120 Übungseinheiten in Abhängigkeit von der jeweiligen Erkrankung/Behinderung.

Leistungserbringer für den ambulanten Rehabilitationssport auf der Grundlage des SGB IX § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sind gemeinnützige Sportvereine in Sachsen-Anhalt, die die Zertifizierung für die einzelnen Rehabilitationssportgruppen vom Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt erhalten. Rehabilitationssport wird finanziell unterstützt durch die gesetzlichen Träger der Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung und Kriegsopferfürsorge. (Quelle: BSSA, bssa.de)

Kostenträger sind zum einen die Rentenversicherung, um mit dem Rehabilitationssport eine schnellere Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen, eine Unfallversicherung oder zum anderen die gesetzliche Krankenversicherung, um die Patienten bei einer Wiedergewinnung oder dem Erhalt der physischen Leistungsfähigkeit zu unterstützen.

Ihr erster Ansprechpartner ist in jedem Fall Ihr behandelnder Arzt, der für Sie den Antrag beim entsprechenden Kostenträger vorbereitet und die Verordnung ausstellt, mit der Sie Ihren gewünschten Rehasportanbieter aufsuchen können.

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